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Kann eine laufende Therapie unterbrochen werden?
Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme? – das Ausfallhonorar und seine Hintergründe.
Wie sind die Absagebedingungen und -vereinbarungen?
Was kann ich tun, wenn ich berufsbedingt keinen regelmäßigen Therapietermin vereinbaren kann?
Wie oft finden die Sitzungen statt?
Wie lange dauert eine psychotherapeutische Sitzung?


 

Was passiert, wenn ich den Termin nicht wahrnehme? – das Ausfallhonorar und seine Hintergründe.

  In der Regel wird dem Patienten ein sogenanntes Ausfallhonorar in Rechnung gestellt, und zwar in der Höhe des entsprechenden Stundensatzes (GKV: ca. 82 Euro). Das Ausfallhonorar hat verschiedene Gründe, die teilweise nachvollziehbar sind, aber über die sich auch die Psychotherapeuten untereinander gerne mal streiten.

Wichtig ist der finanzielle Aspekt, denn einer ausgefallenen Sitzung bekommt der Therapeut nicht von der Kasse bezahlt. Gleichzeitig wurde der Termin jedoch für einen Patienten freigehalten und kann in der Regel nicht kurzfristig weitervergeben werden. Dazu kommt, dass die Therapeutin einen Abrechnungsbetrug begehen, würde wenn sie die Sitzung trotzdem bei der Kasse abrechnete. So würde sich der Therapeut strafbar machen und wäre gleichzeitig durch seinen Patienten erpressbar, was sich schädlich auf die Arbeitsbeziehung zum Patienten auswirkt.

In der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie wird davon ausgegangen, dass eine ausgefallene Sitzung immer einen Grund hat. Dieser Grund kann natürlich völlig von äußern Faktoren bestimmt sein z.B. zufälliges Schneetreiben auf der Autobahn A3. Oft liegt aber ein unbewusster Moment darin. So wird der Therapeut der das Fernbleiben als ein sogenannter Therapiewiederstand deuten, denn der Patient hätte ja durchaus früher losfahren können bzw. den Wetterbericht hören können. Und wahrscheinlich gibt es in dem Patienten einen Anteil, dem es gelegen kam, dass die Stunde ausfiel und nicht über das unangenehme Thema XY gesprochen wurde. Wird dieses Verhalten entsprechend mit dem Ausfallhonorar bedroht, kommt es seltener vor. Ebenso wird dem Bestreben Vorschub geleistet, den Therapeuten nicht durch Fernbleiben zu bestrafen, weil er evtl. etwas Unangenehmes zur Sprache gebracht hat.

Zu diesem Spannungsfeld in der Beziehung zwischen Psychotherapeut und Patient hat bereits Freud einige Texte verfasst. Es ist somit nicht neu, im Gegenteil. In der Psychoanalyse und der Tiefenpsychologie wurden das Thema und seine Aspekte für die Arbeitsbeziehung gründlich untersucht. 

 

 

 


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