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Wie sind die Absagebedingungen und -vereinbarungen?
In der ambulanten Psychotherapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten gibt es üblicherweise eine Einigung über die Absagebedingungen und eine entsprechende schriftliche Vereinbarung. In der Ausgestaltung sind die Psychotherapeuten frei und jeder handhabt das Thema etwas anders. Viele erheben ein sogenanntes Ausfallhonorar, wenn eine Sitzung nicht wahrgenommen wird und nicht rechtzeitig abgesagt wurde. In der Regel wird darin festgehalten, unter welchen Bedingungen Sitzungen abgesagt oder verschoben werden können und wie hoch das Ausfallhonorar ausfällt. Eine verbreitete Regelung ist die Absagefrist von mindesten zwei vollen Werktagen und ein Ausfallhonorar in der Höhe des entsprechenden Stundensatzes. Das bedeutet für einen gesetzlich versicherten Patienten ca. 82 Euro pro Sitzung. Die Gründe für Absage spielen in der Regel keine Rolle. |