Warning: "continue" targeting switch is equivalent to "break". Did you mean to use "continue 2"? in /home/kd90005/www.psychotherapie-faq.de/psychotherapeut/templates/deckerfaq/functions.php on line 194

F.A.Q. Berufsbezeichnungen

  • Berufsbezeichnungen – was sind die Kompetenzen und die Unterschiede?

       Für Laien sind die verschiedenen Berufe, Bezeichnungen und Titel sowie deren Befugnisse leider oft undurchsichtig und verwirrend. Das ist bei der Fülle der Regelungen nicht verwunderlich. Aus diesem Grund werden nachfolgend die einzelnen Bezeichnungen erläutert.  
  • Wer darf überhaupt Psychotherapie anbieten und durchführen?

      Es dürfen nur Psychologische Psychotherapeuten, Ärztliche Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten heilkundliche Psychotherapien anbieten. Genauso dürfen nur diese die berufsrechtlich streng geschützten Titel Psychotherapeut oder Psychotherapeutische Praxis führen.
    Insbesondere die Bezeichnungen von Heilpraktikern können hier für Verwirrung sorgen. Sie nennen sich oft Heilpraktiker für Psychotherapie oder bieten Psychotherapie (nach HG also dem Heilpraktikergesetz an) und grenzen sich oft nicht eindeutig von den approbierten Psychotherapeuten und Psychotherapeutischen Praxen ab. Dies ist leider immer noch für die Patienten ungünstig gelöst bzw. werden Verstöße kaum geahndet.
    Den Unterschied machen die Approbation und das Staatsexamen. Damit ist die Gewähr gegeben, dass fachliche Standards erfüllen werden. So sollen Psychotherapeuten den Patienten fachgerechte Hilfe anbieten können oder gegebenenfalls an andere fachlich qualifizierte Psychotherapeuten überweisen. Ebenso gelten für Psychotherapeuten ganz bestimmte fachliche und ethische Regeln. Sie unterliegen z.B. einer Schweigepflicht, sind verpflichtet, Indikationen abzuklären sowie ihre therapeutische Arbeit mittels Supervision zu reflektieren. So sind sie auch zu einem Abstinenzgebot verpflichtet. Das bedeutet, sie sollen und dürfen keine privaten Beziehungen zum eigenen Nutzen mit ihren Patienten eingehen, weil sonst das Ergebnis der therapeutischen Behandlung behindert werden kann.
    Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Psychotherapie sind nicht nur die psychotherapeutischen Fach- und Berufsverbänden sondern gerade auch die Landespsychotherapeutenkammern, welche für die Entwicklung und die Einhaltung fachlicher und ethischer Normen zuständig sind. 
     
  • Wer darf Atteste und Krankmeldungen ausstellen oder Medikamente verschreiben?

       Generell gilt, dass Medikamente nur von ärztlichen Psychotherapeuten, Psychiatern, Fachärzten, Neurologen und natürlich von Allgemeinärzten verschrieben werden dürfen. So dürfen auch nur diese Krankmeldungen und Berufsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen und zusammen mit Psychotherapeuten weitere medizinische Untersuchungen veranlassen.  
  • Was genau ist ein Psychiater (Fachärzte für Psychiatrie/ Psychosomatische Medizin/ Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie)?

      Psychiater sind Ärzte mit psychiatrischer und psychotherapeutischer Facharztausbildung. Sie beschäftigen sich vom medizinischen bzw. körperlichen Standpunkt ausgehend mit der medizinischen Diagnostik, Behandlung und Erforschung von psychischen Störungen und Geisteskrankheiten. Psychiater arbeiten meistens in Kliniken für Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, in psychiatrischen Praxen, sozialpsychiatrischen Zentren usw.. Sie setzen oft Psychopharmaka und andere Medikamente zur Behandlung ein, was Psychotherapeuten nicht erlaubt ist.
    Unterteilt werden ihre Arbeitsschwerpunkte durch folgende Berufsbezeichnungen:
    Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sind im Schwerpunkt in der Psychiatrie und der Psychotherapie tätig.
    Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sind im Schwerpunkt in der Psychosomatik tätig, sie kümmern sich besonders um psychische Erkrankungen, die zu beobachtbaren körperlichen Symptomen führen und umgekehrt.
    Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sind im Schwerpunkt in der Psychiatrie und der Psychotherapie tätig, nur eben besonders auf Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren spezialisiert.
    Manchmal sind Psychiater gleichzeitig Neurologen oder sie arbeiten mit Neurologen zusammen, im Grenzbereich zur Psychiatrie. Fachärzte der Neurologie beschäftigen sich mit dem Nervensystem und seinen Erkrankungen. 
     
  • Was genau ist ein Neurologe?

      Neurologen sind Fachärzte, die genau wie Psychiater, sich auf ein medizinisches Fachgebiet spezialisiert haben und dazu eine zusätzliche Facharztausbildung absolviert haben. Das medizinische Gebiet der Neurologie befasst sich mit der Funktionsweise des Nervensystems und seinen Erkrankungen. Manch mal sind Neurologen gleichzeitig Psychiater oder arbeiten mit Psychiatern zusammen im Grenzbereich zur Psychiatrie. Auch Neurologen können selber nur dann Psychotherapien anbieten, wenn sie eine psychotherapeutische Zusatzausbildung absolviert haben.   
  • Was genau ist ein Psychologe?

      Psychologe ist eine Berufsbezeichnung für Menschen, die das wissenschaftliche Studium der Psychologie an einer Hochschule absolviert haben. Das Fach der Psychologie ist weitgefächert und beinhaltet ganz allgemein die Erforschung, Beschreibung, Erklärung, Modifikation und Vorhersage menschlichen Erlebens und Verhaltens. Neben der Wissenschaft sind Psychologen in vielen Arbeitsbereichen vertreten wie z.B. in der Meinungsforschung, Unternehmensberatung, Personalentwicklung, der Verkehrspsychologie oder in Beratungsstellen. Psychologen dürfen für Hilfesuchende psychologische Beratungen anbieten. Psychotherapie dürfen Psychologen allerdings erst durchführen, wenn sie nach ihrem Psychologie-Studium eine langjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Dann werden sie meistens als Psychologische Psychotherapeuten bezeichnet und können Patienten behandeln.   
  • Was genau sind Pädagogen, Sozialpädagogen und Sozialarbeiter?

      Manchmal handelt es sich bei Beratern und Therapeuten um Pädagogen oder Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter. Sie sind häufig in Beratungsstellen oder in Institutionen des Sozialwesens oder des Gesundheitswesens tätig.
    Pädagoge ist eine Berufsbezeichnung für Menschen, die das wissenschaftliche Studium der Erziehungswissenschaften an einer Hochschule absolviert haben. Das Fach der Pädagogik ist wie das Fach der Psychologie weit gefächert.
    Sozialpädagoge und Sozialarbeiter sind in der Praxis synonyme Beziehungen für Menschen, die an einer Fachhochschule für angewandte Wissenschaften ein entsprechendes Studium abgeschlossen haben. Dieses zeichnet sich insbesondere durch die Praxisbezogenheit und seine interdisziplinäre Ausrichtung aus.
    Einige der Pädagogen oder Sozialpädagogen/ Sozialarbeiter dürfen keine Psychotherapien durchführen oder anbieten, es sei denn sie, haben zu ihrem Hochschulstudium zusätzliche berufsbegleitende therapeutische Weiterbildungen absolviert. Diese Ausbildungen haben oft nicht denselben Umfang wie eine vollständige Psychotherapieausbildung. Allerdings befähigen beide Studienabschlüsse zu der sehr umfangreichen Ausbildung zum approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. 
     
  • Was genau ist ein Psychotherapeut?

      Psychotherapeut ist die Berufsbezeichnung für einen Heilberuf. Sie haben wie die Ärzte eine Approbation, also die staatliche Zulassung, um erkrankten Menschen helfen zu dürfen.
    Es dürfen nur Ärzte, Psychologen und Pädagogen Psychotherapeuten werden. Nach dem jeweiligen Studium, der Zugangsqualifikation, müssen sie noch einmal eine langjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Anders als Ärzte dürfen Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben, es sei denn, sie haben auch ein Medizinstudium absolviert.
    Unterteilt werden die Bezeichnungen für Psychotherapeuten nach ihrer Zugangsqualifikation und ihren Arbeitsschwerpunkten in Ärztlicher Psychotherapeut (ÄP), Psychologischer Psychotherapeut (PP)sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP).
    Dabei haben ÄP vorab ein Medizinstudium absolviert und daraufhin eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert. Sie dürfen Erwachsene psychotherapeutisch behandeln. Rein rechtlich dürfen sie auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln. Allerdings benötigt man hierzu eine Menge zusätzliches Fachwissen, daher werden die Patienten auch von den Krankenkassen meistens zu speziell dafür ausgebildeten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten überwiesen.
    PP sind vom Grundberuf her studierte Psychologen. Auch sie haben im Anschluss an ihr Studium eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert. Sie dürfen ebenfalls Erwachsene psychotherapeutisch behandeln, genauso, wie sie rein rechtlich auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln dürfen.
    KJP ist eine Bezeichnung für Psychotherapeuten, die eine spezialisierte Ausbildung absolviert haben, welche zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren befähigt. Sie können vom Grundberuf her Ärzte, Psychologen oder Pädagogen sein.
    Sie alle sind berechtigt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Zulassung beantragen, damit ihrer Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ihre Leistungen werden ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Diese Berufsgruppen dürfen beispielsweise in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik arbeiten oder sich mit einer ambulanten Praxis niedergelassenen.  
     
  • Was ist ein Psychoanalytiker?

      Psychoanalytiker werden Therapeuten genannt, die Psychoanalysen anbieten. Sie können Ärztliche Psychotherapeuten, Psychologische Psychotherapeuten oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sein. Die Bezeichnung Psychoanalytiker benennt somit nur das vom Therapeuten ausgeübte Verfahren und den Schwerpunkt, in dem er ausgebildet ist.   
  • Was genau sind Heilpraktiker und Heilpraktiker für Psychotherapie?

      Ungünstig und verwirrend wird Deutschland mit Begriffen und Berufsbezeichnungen umgegangen. Dies führt zu Verwechslungen und zu Verunsicherungen bei den Patienten. Dabei ist eines klar: Heilpraktiker sind keine Psychotherapeuten und dürfen sich nicht so bezeichnen. Sie nennen sich daher oft „Heilpraxis für Psychotherapie“ oder „Heilpraktiker für Psychotherapie“.
    Heilpraktiker verfügen über keine Approbation. Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker wird üblicherweise vom Gesundheitsamt erteilt. Damit wird die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde gemäß dem Heilpraktikergesetz erlaubt. Zum Erhalt dieser Erlaubnis muss der Antragsteller das 25. Lebensjahr vollendet haben. Er muss mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung (wenigstens den Hauptschulabschluss) nachweisen, sittlich zuverlässig sein und in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet sein. Bei der Überprüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten durch das Gesundheitsamt muss er nachweisen, dass die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeutet.
    Heilpraktiker mit einer umfassenden Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde (auch großer Heilpraktikerschein genannt) dürfen körperliche und seelische Leiden feststellen und Therapie mit körperlichen Behandlungen durchführen. Sie wenden für Diagnose und Therapie oftmals Methoden der Naturheilkunde oder der Alternativmedizin an.
    Heilpraktiker für Psychotherapie verfügen lediglich über eine eingeschränkte Heilkundeerlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie (auch kleiner Heilpraktikerschein genannt). Bei Heilpraktikern für Psychotherapie ist nicht sichergestellt, dass sie über ausreichende Qualifizierungen verfügen, um psychische Störungen oder Erkrankungen mit wissenschaftlich anerkannten Methoden behandeln zu können. Aus diesem Grund werden psychotherapeutische Behandlung durch Heilpraktiker regelhaft nicht von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.
    Dennoch ist es so, dass einige Heilpraktiker für Psychotherapie über Hochschulabschlüsse sowie interessante und wirksame therapeutische Zusatzausbildungen verfügen. Aus diesem Grund werden von manchen privaten Krankenversicherungen die Rechnungen von Heilpraktikern für Psychotherapie ganz oder teilweise übernommen. 
     
  • Was sind Therapeut, Coach, Supervisor, Trainer oder Berater?

       Im Gegensatz zu den Berufsbezeichnungen Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sind die Bezeichnungen Therapeut, Coach, Supervisor, Trainer oder Berater nicht gesetzlich gestützt. Das bedeutet im Endeffekt, dass sich jeder so bezeichnen darf. Demnach gibt es keine unabhängige staatliche oder andere öffentliche Stelle, welche eine Aufsicht über Qualitätsstandards führt. Somit ist nicht geregelt, welche Ausbildung und Fähigkeiten derjenige hat, der sich so bezeichnet. Ebenso wenige gibt es Richtlinien und Vorgaben, die sein Handeln in seinem Tätigkeitsfeld bestimmen.  
  • Wie sind die Psychotherapeuten eigentlich ausgebildet?

      Um als Psychotherapeut arbeiten zu dürfen, bedarf es mindesten eines erfolgreich absolvierten Studiums in den Fächern Medizin, Psychologie (mit klinischer Psychologie) oder Pädagogik. Danach folgt eine aufwändige und langjährige Zusatzausbildung. Sie findet an freien Instituten statt, nach der Überprüfung der persönlichen Eignung, oder inzwischen vermehrt auch an Universitäten.
    Die Weiterbildung für Psychologen und Pädagogen umfasst derzeit Praktika im Umfang insgesamt 1.800 Stunden, mindesten 600 Behandlungsstunden unter Supervision, manchmal sogar bis zu 800 Stunden. Hinzu kommen noch einmal ca. 2.500 Stunden an Vorlesungen, Seminaren und einer Selbsterfahrung. Es ist selbst bei einem zügigen Ablauf der Ausbildung mit einer Weiterbildungszeit von fünf bis sechs Jahren zu rechnen.

    Für ärztliche Psychotherapeuten gelten hier deutliche Vereinfachungen und Verkürzungen. Das bewirkt natürlich qualitative Unterschiede in der Ausbildung, was nicht gerne öffentlich zugegeben wird. Je nach Verfahren, Schwerpunkt und Ausbildungsinstitut schwanken die Anforderungen in den immer umfangreicheren theoretischen Seminaren und Ausbildungselementen. Die umfangreichste Ausbildung erfahren immer noch die Psychoanalytiker, gefolgt von den Tiefenpsychologen und insbesondere den Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
    Alle Psychotherapeuten werden im Staatsexamen einer einheitlichen Prüfung unterzogen und erhalten mit der Approbation, wie Ärzte, die Erlaubnis, Heilbehandlungen anzubieten und durchführen zu dürfen.  
     
  • Müssen Psychotherapeuten selbst eine Therapie machen?

      Aus der Tradition der Psychoanalyse sind inzwischen für alle Verfahren 100 Stunden Selbsterfahrung gesetzlich vorgesehen. Sie teilen sich auf in 50 Stunden Einzelselbsterfahrung und 50 Stunden Gruppenselbsterfahrung. Dies trifft nun auch für die Verhaltenstherapie zu, selbst wenn hier der konzeptionelle Sinn und Aufbau durchaus zu hinterfragen ist. Zudem wird bei Verhaltenstherapeuten dieser wichtige Aspekt leider etwas zu locker gehandhabt. Spitzenreiter sind in diesem Feld nach wie vor die Psychoanalytiker und manche Tiefenpsychologen. Sie unterziehen sich immer noch einer mindestens 150 Stunden andauernden Lehranalyse. An diesen Standard reichen leider meistens nur noch Kollegen heran, die ihre Selbsterfahrung persönlich vorangetrieben haben oder sich bewusst für eine Fortführung ihrer Analyse entschieden haben.
    Bei der Ausbildung der Heilpraktiker wird leider ebenfalls auf eine Lehranalyse nur wenig Wert gelegt. In manchen Instituten für heilpraktische Psychotherapeuten werden nur einige Stunden Gruppenselbsterfahrung angeboten. Über den Erwerb von formalen Qualifikationen hinaus kommt es sehr darauf an, dass sich der Therapeut eine gute psychotherapeutische Kompetenz aneignet. Das umschließt meist einen persönlichen Entwicklungsprozess, der nicht genau planbar oder vorherzubestimmen ist.
    Dabei ist dies für den Therapeuten und den Patienten gleichermaßen wichtig. Durch die eigene Analyse soll sich der Therapeut seiner eigenen psychologischen Struktur bewusst werden. So kann er die eigenen Prozesse von denen des Patienten besser trennen und abgrenzen. Gleichzeitig wird der Patient auch davor geschützt, dass der Therapeut seine eigen Anliegen und Themen mit den beruflichen Angelegenheiten vermischt.