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Erwachsene, die eine von der Krankenkasse abgedeckte Psychotherapie beginnen möchten, wenden sich an einen Psychologischen Psychotherapeuten oder einen Ärztlichen Psychotherapeuten. Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahre können von einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten behandelt werden oder von einem Psychologischen Psychotherapeuten oder einem Ärztlichen Psychotherapeuten, sofern diese eine entsprechende Zusatzausbildung absolviert haben. Eltern und Bezugspersonen werden in Psychotherapien für Kinder und oft auch für Jugendliche mit einbezogen, allerdings selbst nicht therapiert. Diese Leistungen werden von den Krankenkassen abgedeckt. Erwachsene können bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten keine Psychotherapie beginnen, sie können lediglich als Selbstzahler Beratung, Coaching oder ähnliche Leistungen in Anspruch nehmen, wenn diese vom jeweiligen Therapeuten angeboten werden. |