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Kann man eine Psychotherapie beschleunigen oder abkürzen?
Der Wunsch nach einer verbesserten Effizienz in der Behandlung ist wahrscheinlich so alt wie die Behandlung selbst. Er hat zu Abwandlung und Erfindung neuer Therapieansätze geführt. So gab und gibt es bis heute zahlreiche Experimente und Forschungen dazu, die Seele möglichst schnell zu heilen. Dabei wird kaum etwas unversucht gelassen. Zudem ist man von Seiten der Kassen und der Kassenärztlichen Vereinigung stets bemüht, auf Teufel komm raus Kosten einzusparen. Dass dabei oft nur kurzfristig gedacht wird, ist offensichtlich und allgemein bekannt. Zudem ist das Einsparpotential in der Psychotherapie denkbar gering, jedenfalls im Vergleich zu medikamentösen und anderen wesentlich kostenintensiveren medizinischen Behandlungen. Leider haben Überlegungen in Bezug auf Salutogenese, Prävention oder Nachhaltigkeit bislang kaum Gehör gefunden, obwohl sie sehr sinnvoll wären. Regelmäßig wird sich an dieser Stelle an Langzeitverfahren wie der Psychoanalyse abgearbeitet. So gehört die Zeit- und Kostenersparnis in Vergleich zu der Analyse zum obligatorischen Standardargument für die Lobby der Verhaltenstherapie, der Pharmaindustrie, der Gruppentherapie oder anderer aufstrebender Verfahren. Zahlreiche Studien und viele erfahrene Behandlerinnen zeigen jedoch immer wieder auf, dass Zeit ein entschiedener Faktor ist, der Psychotherapie wirksam macht. Effektive Abkürzungen oder Beschleunigungen gibt es bislang leider kaum. Die Seele braucht einfach Zeit, um zu heilen. |
Wie lange dauert eine Langzeittherapie, wie kann sie verlängert werden?
Die Langzeittherapie kann entweder direkt nach der Probatorik oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Für die Langzeittherapie gelten, je nach Verfahren verschiedene Kontingente. Diese unterscheiden sich nach den drei Richtlinien-Verfahren Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die einzelnen Bewilligungsschritte und die maximalen Kontingente können der Tabelle unten entnommen werden. Beachtet werden muss auch, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppentherapie handelt und ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in Behandlung sind. Eine Langzeittherapie ist per se antragspflichtig und ein Gutachterverfahren ist grundsätzlich notwendig. Der Antrag kann erst nach der ersten Stunde der Probatorik gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags ist seitens der Krankenkasse auch der Psychotherapeutin mitzuteilen. Dabei sind die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten und eine Ansprechpartnerin für Rückfragen zu nennen. Wird die Langzeittherapie nach der bzw. während einer Kurzzeittherapie beantragt, muss diese Umwandlung bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie beantragt werden. Die Krankenkasse muss in einer Frist von fünf Wochen über den Antrag entscheiden haben. Auch die Verlängerung einer Langzeittherapie ist antragspflichtig. Ob zu der Entscheidung ein Gutachter hinzugezogen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Für eine Ablehnung ist allerdings die Entscheidung eines Gutachters erforderlich, es sei denn, es besteht offensichtlich keine Indikation für eine Fortführung der Psychotherapie. Übersicht über die Therapieverfahren und die bewilligten Dauern:
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Wie lange dauert eine Kurzzeittherapie?
Nach den geänderten Psychotherapie-Richtlinien vom April 2017 wird die Kurzzeittherapie in zwei Abschnitte unterteilt. Jeder Abschnitt umfasst bis zu zwölf Stunden, für jeden muss ein Antrag gestellt werden. Insgesamt können somit 24 Sitzungen in Anspruch genommen werden. Die Art des Verfahrens (PA, TfP oder VT) oder das Setting (Einzel- oder Gruppentherapie) spielen dabei keine Rolle. Berichte an Gutachter sind für die Kurzzeittherapie nicht mehr vorgesehen. Allerdings ist der Antrag auf Therapie erst nach der ersten Stunde der Probatorik möglich. Die Probatorik ist somit Pflicht. Dem Antrag ist ein Konsiliarbericht von einem Hausarzt oder einem anderen Facharzt beigefügt werden. Hierfür muss ein entsprechenden Arzt aufsucht werden. Die Krankenkassen sind verpflichtet, über die Anträge innerhalb von drei Wochen zu entscheiden und der Patientin die Genehmigung oder Ablehnung mitteilen. Die Psychotherapeutin wird nur im Falle einer Ablehnung eine Mitteilung der Krankenkasse erhalten und muss deshalb vor Beginn der Behandlung bei der Patientin erfragen, ob die Genehmigung der Krankenkasse bereits vorliegt. Lehnt die Krankenkasse einen Antrag ab, muss sie hingegen sowohl den Patienten als auch den Psychotherapeuten informieren und dabei eine Ansprechpartnerin für Rückfragen und entsprechende Kontaktdaten benennen. Sitzungen, die vorab im Rahmen einer Akutbehandlung in Anspruch genommen wurden, werden auf die Kontingente der Kurzzeittherapie angerechnet. Ist absehbar, dass die Kurzzeitkontingente nicht reichen, kann nach der Probatorik auch unmittelbar eine Langzeittherapie beantragt werden. |
Wie lange dauert eine Langzeittherapie, wie kann sie verlängert werden?
Die Langzeittherapie kann entweder direkt nach der Probatorik oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Für die Langzeittherapie gelten, je nach Verfahren verschiedene Kontingente. Diese unterscheiden sich nach den drei Richtlinien-Verfahren Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die einzelnen Bewilligungsschritte und die maximalen Kontingente können der Tabelle unten entnommen werden. Beachtet werden muss auch, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppentherapie handelt und ob Kinder, Jugendliche oder Erwachsene in Behandlung sind. Eine Langzeittherapie ist per se antragspflichtig und ein Gutachterverfahren ist grundsätzlich notwendig. Der Antrag kann erst nach der ersten Stunde der Probatorik gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags ist seitens der Krankenkasse auch der Psychotherapeutin mitzuteilen. Dabei sind die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten und eine Ansprechpartnerin für Rückfragen zu nennen. Wird die Langzeittherapie nach der bzw. während einer Kurzzeittherapie beantragt, muss diese Umwandlung bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie beantragt werden. Die Krankenkasse muss in einer Frist von fünf Wochen über den Antrag entscheiden haben. Auch die Verlängerung einer Langzeittherapie ist antragspflichtig. Ob zu der Entscheidung ein Gutachter hinzugezogen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Für eine Ablehnung ist allerdings die Entscheidung eines Gutachters erforderlich, es sei denn, es besteht offensichtlich keine Indikation für eine Fortführung der Psychotherapie. Übersicht über die Therapieverfahren und die bewilligten Dauern:
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Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Wie lange eine Psychotherapie dauert, hängt von der Problemlage, dem angewandten Psychotherapieverfahren, den Genehmigungen der Krankenkassen und nicht zuletzt von der Motivation des Patienten ab. Die von der gesetzlichen Krankenkassenversorgung zugelassenen drei Richtlinien-Verfahren analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie unterscheiden sich konzeptionell im Hinblick auf die Länge und Dauer der Behandlung. Das spiegelt sich in den verschiedenen zu bewilligenden Stundenkontingenten wider. Ob eine Einzeltherapie oder eine Gruppentherapie beantragt wird, spielt ebenfalls ein Rolle. Grundsätzlich gehen jeder Psychotherapie bis zu fünf probatorische Sitzungen voraus, zum Probieren der Passung, dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik usw. Die Probatorik wurde bereits in der entsprechenden FAQ ausführlich erklärt. Danach folgen im System der gesetzlichen Krankenkassen die Bewilligungsabschnitte Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie und deren Verlängerung. Die Formalitäten über die Beantragungen erledigt der jeweilige Behandler. |