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Wie lange dauert eine Langzeittherapie, wie kann sie verlängert werden?

 

Die Langzeittherapie kann entweder direkt nach der Probatorik oder nach einer Kurzzeittherapie erfolgen. Für die Langzeittherapie gelten, je nach Verfahren verschiedene Kontingente. Diese unterscheiden sich nach den drei Richtlinien-Verfahren Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Die einzelnen Bewilligungsschritte und die maximalen Kontingente können der Tabelle unten entnommen werden. Beachtet werden muss auch, ob es sich um eine Einzel- oder Gruppentherapie handelt und ob Kinder, Jugendliche oder  Erwachsene in Behandlung sind.

Eine Langzeittherapie ist per se antragspflichtig und ein Gutachterverfahren ist grundsätzlich notwendig. Der Antrag kann erst nach der ersten Stunde der Probatorik gestellt werden. Die Bewilligung des Antrags ist seitens der Krankenkasse auch der Psychotherapeutin mitzuteilen. Dabei sind die Anzahl der bewilligten Therapieeinheiten und eine Ansprechpartnerin für Rückfragen zu nennen.

Wird die Langzeittherapie nach der bzw. während einer Kurzzeittherapie beantragt, muss diese Umwandlung bis zur 20. Sitzung der Kurzzeittherapie beantragt werden. Die Krankenkasse muss in einer Frist von fünf Wochen über den Antrag entscheiden haben.

Auch die Verlängerung einer Langzeittherapie ist antragspflichtig. Ob zu der Entscheidung ein Gutachter hinzugezogen wird, liegt im Ermessen der Krankenkasse. Für eine Ablehnung ist allerdings die Entscheidung eines Gutachters erforderlich, es sei denn, es besteht offensichtlich keine Indikation für eine Fortführung der Psychotherapie.

Übersicht über die Therapieverfahren und die bewilligten Dauern:

Langzeittherapie

Analytische

Psychotherapie

Tiefenpsychologisch

fundierte Psychotherapie

Verhaltenstherapie

Erwachsene (Einzel/Gruppe)

160/80

60

60

Kinder (Einzel/Gruppe)

70/60

70/60

60

Jugendliche (Einzel/Gruppe)

90/60

90/60

60

       

Therapieverlängerung

     

Erwachsene (Einzel/Gruppe)

300/150

100/80

80

Kinder (Einzel/Gruppe)

150/90

150/90

80

Jugendliche (Einzel/Gruppe)

180/90

180/90

80