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Was macht der Ausschuss Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer?
Informationen für Interessierte und Patienten Die hessischen Psychotherapeuten als Mitglieder der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Hessen (LPPKJP) unterliegen der Berufsordnung dieser Landeskammer. Was können Sie tun, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Behandlung ordnungsgemäß und fachgerecht verläuft oder verlaufen ist? Sie können bei der Hessischen eine Beschwerde einreichen. Die Kammer ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen. Schriftliche Beschwerden Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form an den Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer Hessen gerichtet werden. Damit der Ausschuss Ihrer Beschwerde nachgehen kann, holt die Geschäftsstelle der Kammer eine Entbindung von der Schweigepflicht bei Ihnen ein. Nur wenn diese vorliegt, kann der Ausschuss tätig werden und der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin zu Ihrer Beschwerde Stellung nehmen. Der Ausschuss erfragt notwendige Informationen und Stellungnahmen und versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Alle Mitglieder des Auschusses unterliegen der Schweigepflicht. Telefonischer Kontakt zum Ausschuss Beschwerde und Schlichtung Wenn Sie unsicher sind, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder Sie wissen wollen, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin haben, können Sie mit der Geschäftsstelle der LPPKJP Kontakt aufnehmen. Unsere Mitarbeiter vermitteln dann einen Kontakt zu einem Mitglied des Ausschusses Beschwerde und Schlichtung, das Sie vertraulich und auf Wunsch anonym beraten kann. Sie erreichen die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0611-53168 0. |