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Wo sind die Grenzen für den Ausschuss Beschwerde und Schlichtung?
Adresse: LPPKJP Hessen http://lppkjp.de/fur-patienten-und-ratsuchende/beschwerden/
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Wann sollten Sie eine Beschwerde einreichen?
Grobe Verstöße gegen die Berufsordnung sind z.B.:
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Wo kann ich mich beraten lassen oder sogar beschweren?
Wenn soetwas in der Psychotheapie oder der Selbsterfahrung bzw. der Lehranalyse geschieht kann das hochgradi verstören für die Betroffefen sein. Wichig ist es sich dann an der richtigen Stelle Beraten zu lassen sowie sich Hilfe und Unterstützung zu organisieren. Hierfür weiter empfehlen kann ich die Psychotherapie Beratungsstelle Frankfurt am Main unter www.psycho-ffm.de. |
Was macht der Ausschuss Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer?
Informationen für Interessierte und Patienten Die hessischen Psychotherapeuten als Mitglieder der Landeskammer für psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Psychotherapeuten Hessen (LPPKJP) unterliegen der Berufsordnung dieser Landeskammer. Was können Sie tun, wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Behandlung ordnungsgemäß und fachgerecht verläuft oder verlaufen ist? Sie können bei der Hessischen eine Beschwerde einreichen. Die Kammer ist verpflichtet, jeder Beschwerde nachzugehen. Schriftliche Beschwerden Die Beschwerde sollte in schriftlicher Form an den Ausschuss für Beschwerde und Schlichtung der Psychotherapeutenkammer Hessen gerichtet werden. Damit der Ausschuss Ihrer Beschwerde nachgehen kann, holt die Geschäftsstelle der Kammer eine Entbindung von der Schweigepflicht bei Ihnen ein. Nur wenn diese vorliegt, kann der Ausschuss tätig werden und der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin zu Ihrer Beschwerde Stellung nehmen. Der Ausschuss erfragt notwendige Informationen und Stellungnahmen und versucht, den Sachverhalt aufzuklären. Alle Mitglieder des Auschusses unterliegen der Schweigepflicht. Telefonischer Kontakt zum Ausschuss Beschwerde und Schlichtung Wenn Sie unsicher sind, ob ein Grund für eine Beschwerde vorliegt oder Sie wissen wollen, welche Rechte Sie als Patient oder Patientin haben, können Sie mit der Geschäftsstelle der LPPKJP Kontakt aufnehmen. Unsere Mitarbeiter vermitteln dann einen Kontakt zu einem Mitglied des Ausschusses Beschwerde und Schlichtung, das Sie vertraulich und auf Wunsch anonym beraten kann. Sie erreichen die Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 0611-53168 0. |
Übergriffe in der Psychotherapie – Wo liegen die Grenzen der Professionalität?
Alles hat seine Grenzen. Sexuelle oder andere aggressive Übergriffe, Schweigepflichtsverletzungen und persönliche Bereicherung haben in der Behandlung nichts verloren. Genauso sollte es in der Behandlung nicht um den Behandler sondern um den Patienten gehen. Treten solcherlei Dinge auf besteht umgehender Handlungsbedarf. |