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Patientenrechte in der Psychotherapie
Im „Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" wird die Vertragsbeziehung zwischen Patienten einerseits, Ärzten, Psychotherapeuten und anderen im heilkundlichen Bereich Tätigen andererseits, als Dienstleistungsvertrag im BGB typisiert und kodifiziert. Angestrebt wird mit dem Gesetz: - eine Förderung der Fehlervermeidungskultur - die Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern - die Stärkung der Rechte gegenüber Leistungsträgern - die Stärkung der Patientenbeteiligung - die Stärkung der Patienteninformation. Zur Orientierung möchten wir über die Paragrafen 630a bis 630h BGB, die den "Behandlungsvertrag" regeln, detaillierter informieren. http://lppkjp.de/wp-content/uploads/2013/05/Info_Patiententenrechtegesetz_oeffentlich.pdf |