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Was bedeutet Probatorik und was ist eine probatorische Sitzung?

  Psychotherapie ist eine Vertrauenssache. Das Wort Probatorik kommt vom lat. probare und bedeutet soviel wie (aus)probieren. Bevor man sich auf einen längeren gemeinsamen Prozess einlässt werden Probesitzungen vereinbart. Hier entschieden beide Seiten, ob man miteinander arbeiten kann und will. Zudem wird eine Aufklärung über Risiken und Alternativen vorgenommen, es wird eine Diagnostik gestellt und eine entsprechende Behandlungsmethode ausgesucht. Es gilt auch hier schon die Schweigepflicht. Insbesondere tiefenpsychologische und psychoanalytische Psychotherapeuten achten hier sehr genau darauf, wie sich der Patient verhält und den Kontakt gestaltet. Dabei gibt es natürlich kein Richtig oder Falsch, dennoch sind Motivation oder Änderungsbereitschaft wichtige Elemente, auf die geachtet wird. So werden auch Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit oder die regelmäßige Einhaltung der Termine beachtet.   

Was ist ein Konsiliarbericht?

  Der Psychotherapeut benötigt für die Behandlung medizinische Informationen über den Patienten. Hierzu wird ein Konsiliararzt beauftragt, dieser ist in der Regel der Hausarzt, ein Kinderarzt, ein Psychiater oder seltener der Facharzt einer andere Fachrichtung. Die Einholung des Konsiliarberichtes wird spätestens nach Beendigung der probatorischen Sitzungen und vor Beginn der Psychotherapie notwendig. Der Konsiliararzt hat den Konsiliarbericht auf Anforderung nach der persönlichen Untersuchung des Patienten zu erstellen. Der Bericht ist möglichst zeitnah, spätestens aber drei Wochen nach der Untersuchung zu übermitteln.

In dem Konsiliarbericht steht eine kurze Information über die erhobenen Befunde und die Indikation zur Durchführung einer Psychotherapie. Der Konsiliarbericht ist vom Konsiliararzt insbesondere zum Ausschluss somatischer (also körperlicher) Ursachen und gegebenenfalls psychiatrischer Ursachen abzugeben.

Er sollte darüber hinaus auch Angaben enthalten wie aktuelle Beschwerden, eine Berücksichtigung des Entwicklungsstandes, relevante anamnestische Daten zu einer ggf. notwendigen psychiatrischen Abklärung und relevante stationäre und/ oder ambulante Vor- und Parallelbehandlungen. Laufende Medikation, andere medizinische Diagnosen, Differential- und Verdachtsdiagnosen sowie Befunde veranlasster Begleitbehandlungen sollten ebenfalls darin enthalten sein. Wichtig sind auch Kontraindikationen für die Durchführung einer psychotherapeutischen Behandlung zum Zeitpunkt der Untersuchung.

Dies alles ist wichtig, damit bei der Behandlung kein Fehler passiert oder beispielsweise an einem Thema gearbeitet wird, dass gar keine psychiatrischen Ursachen hat. An dieser Stelle ist auch an Medikamentennebenwirkungen oder körperliche Erkrankungen zu denken.

Der Konsiliarbericht teilt der Krankenkasse im Übrigen nur die für ihre Leistungsentscheidung notwendigen Angaben mit. 
 

Was brauche ich in der ersten Sitzung?

  Die Krankenkassenkarte wird eigentlich immer gebraucht, egal ob in der psychotherapeutischen Sprechstunde oder einer probatorischen Sitzung. Zahlt man selbst, wird sie natürlich nicht benötigt. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich einige Gedanken zum persönlichen Anliegen und der Motivation zu machen. Dies zu formulieren, macht es dem Psychotherapeuten etwas einfacher, einen Zugang zur aktuellen Situation zu erhalten. Im Verlauf der weiteren Sitzungen kann es sein, dass ein Lebenslauf angefertigt werden soll. Dies ist kommt eher bei psychoanalytisch und tiefenpsychologisch orientierten Behandlungen von Erwachsenen vor und ist von der individuellen Arbeitsweise abhängig.   

Brauche ich eine Überweisung vom Arzt für die Psychotherapie?

  Eine ärztliche Überweisung zur Psychotherapie ist nicht notwendig. Dennoch wird ein Konsiliarbericht benötigt um eine körperliche Erkrankung auszuschließen oder ggf. abzuklären. Daher ist zu Beginn der Psychotherapie einen Untersuchungstermin bei einem Allgemeinmediziner, Psychiater oder Kinderarzt obligatorisch. Er kann schon im Vorfeld vereinbart werden. In den probatorischen Sitzungen wird daher eine entsprechende Konsiliaranforderung mitgegeben.