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Wie nehme ich Kontakt zu ambulanten Psychotherapeuten auf?

  Der telefonische Anruf ist die häufigste Form der Kontaktaufnahme bei niedergelassenen ambulanten Psychotherapeuten. Üblich war es bislang, fünf bis zehn Minuten vor der vollen Stunde anzurufen, um einen Termin zur Vorsprache zu erhalten, oder eine Rückrufbitte auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.

Inzwischen hinterlegen einige Kollegen in den Listen ihre E-Mail-Adresse oder bieten auf ihrer Homepage ein Kontaktformular an, in denen das Anliegen und eine Rückrufbitte hinterlassen werden kann. Hier ist jedoch auf die datenschutzrechtlichen Sicherheitslücken hinzuweisen, da der E-Mail-Verkehr immer noch eine recht unsicheres Medium ist. Wenn keine Verschlüsselung der Daten erfolgt, können ggf. Dritte leicht Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten des Patienten erhalten.

Letztendlich läuft es oft dann wieder auf einen telefonischen Kontakt hinaus.
Laut neuer Psychotherapie-Richtlinie müssen psychotherapeutische Praxen für gesetzlich Versicherte seit dem 1. April 2017 mindestens hundert Minuten in der Woche telefonisch erreichbar sein. Die Zeiten der Erreichbarkeit sollen auf der Internetseite oder auf dem Anrufbeantworter angekündigt werden. Allerdings müssen die Behandler nicht persönlich ansprechbar sein, sondern dies kann über Praxispersonal gewährleisten werden.
Für Privatpraxen, die nur privatversicherte oder selbst zahlende Patienten behandeln, trifft diese Richtlinie nicht zu.