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Ist die Kostenerstattung eine Möglichkeit, um einen Psychotherapieplatz zu erhalten?
Ist es nur nach mehrmonatigen Wartezeit möglich, einen Therapieplatz in der Nähe zu finden, besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse eine Kostenerstattung zu verlangen. Auf diesem Wege wird eine Psychotherapie auch bei Behandlerinnen ohne Kassenzulassung finanziert. Es sollte allerdings eine Approbation zum Psychotherapeuten vorliegen. Die Kostenübernahme für eine Behandlung durch Psychologen ohne Approbation (mit Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz) gelingt aufgrund ablehnender Rechtsprechungen nur noch selten. Wird eine Psychotherapie bei einen Behandler ohne Kassenzulassung aufgenommen, muss unbedingt vor Beginn der Behandlung der Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt werden. Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass bei keinem Vertrags-Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Wartezeit und/oder in einer örtlich angemessenen Entfernung einen Therapieplatz zu bekommen ist. Es muss deshalb eine Listen über Anrufe bei mehreren verschiedenen Behandlerinnen angefertigt werden (Datum, Uhrzeit, Ergebnis). Die Liste wird dem Antrag auf Kostenerstattung beigefügt. Die Psychotherapie kann erst aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat. Wird die Psychotherapie dann auf dieser Abrechnungsgrundlage durchgeführt, erhalten die Patienten die Rechnung des Behandlers und reichen sie bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Daher auch die Bezeichnung „Kostenerstattung“. Die Krankenkasse erstattet den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise auf Grundlage der Gebührensätze und dem tatsächlichen Honorar, das mit der Behandlerin vereinbart wurde. |