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Wozu gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde?

   Für gesetzlich Krankenversicherte (aber nicht für privat Krankenversicherte) ist der Besuch einer psychotherapeutischen Sprechstunden Voraussetzung für einen weiterführenden Termin. Es ist egal, ob es sich beim Folgetermin um eine probatorische Sitzung oder eine psychotherapeutische Behandlung handelt.
Die psychotherapeutische Sprechstunde soll der schnellen Diagnostik und Indikationsstellung zur Psychotherapie dienen. Darüber hinaus umfasst sie eine Abklärung, ob und welche andere Hilfen eventuell noch benötigt werden. Psychotherapeuten können damit eine Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen organisieren, weil sie auch über die Befugnis verfügen, Soziotherapie, medizinische Rehabilitation und eine Krankenhausbehandlung zu verordnen.
Die Vereinbarung eines entsprechenden Termins kann auch selbst mit den Praxen vereinbart werden. Die Terminservicestellen bieten nur eine Unterstützung bei der Suche nach einer Sprechstunde und ggf. nach einem Behandlungsplatz im Anschluss an. Jedoch ist es empfehlenswert, sich selbstständig auf die Suche zu machen.
Für privat Krankenversicherte findet dieses Angebot in den probatorischen Sitzungen statt.