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Müssen Psychotherapeuten selbst eine Therapie machen?

  Aus der Tradition der Psychoanalyse sind inzwischen für alle Verfahren 100 Stunden Selbsterfahrung gesetzlich vorgesehen. Sie teilen sich auf in 50 Stunden Einzelselbsterfahrung und 50 Stunden Gruppenselbsterfahrung. Dies trifft nun auch für die Verhaltenstherapie zu, selbst wenn hier der konzeptionelle Sinn und Aufbau durchaus zu hinterfragen ist. Zudem wird bei Verhaltenstherapeuten dieser wichtige Aspekt leider etwas zu locker gehandhabt. Spitzenreiter sind in diesem Feld nach wie vor die Psychoanalytiker und manche Tiefenpsychologen. Sie unterziehen sich immer noch einer mindestens 150 Stunden andauernden Lehranalyse. An diesen Standard reichen leider meistens nur noch Kollegen heran, die ihre Selbsterfahrung persönlich vorangetrieben haben oder sich bewusst für eine Fortführung ihrer Analyse entschieden haben.
Bei der Ausbildung der Heilpraktiker wird leider ebenfalls auf eine Lehranalyse nur wenig Wert gelegt. In manchen Instituten für heilpraktische Psychotherapeuten werden nur einige Stunden Gruppenselbsterfahrung angeboten. Über den Erwerb von formalen Qualifikationen hinaus kommt es sehr darauf an, dass sich der Therapeut eine gute psychotherapeutische Kompetenz aneignet. Das umschließt meist einen persönlichen Entwicklungsprozess, der nicht genau planbar oder vorherzubestimmen ist.
Dabei ist dies für den Therapeuten und den Patienten gleichermaßen wichtig. Durch die eigene Analyse soll sich der Therapeut seiner eigenen psychologischen Struktur bewusst werden. So kann er die eigenen Prozesse von denen des Patienten besser trennen und abgrenzen. Gleichzeitig wird der Patient auch davor geschützt, dass der Therapeut seine eigen Anliegen und Themen mit den beruflichen Angelegenheiten vermischt.