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Was genau ist ein Psychotherapeut?

  Psychotherapeut ist die Berufsbezeichnung für einen Heilberuf. Sie haben wie die Ärzte eine Approbation, also die staatliche Zulassung, um erkrankten Menschen helfen zu dürfen.
Es dürfen nur Ärzte, Psychologen und Pädagogen Psychotherapeuten werden. Nach dem jeweiligen Studium, der Zugangsqualifikation, müssen sie noch einmal eine langjährige Weiterbildung zum Psychotherapeuten absolviert haben. Anders als Ärzte dürfen Psychotherapeuten keine Medikamente verschreiben, es sei denn, sie haben auch ein Medizinstudium absolviert.
Unterteilt werden die Bezeichnungen für Psychotherapeuten nach ihrer Zugangsqualifikation und ihren Arbeitsschwerpunkten in Ärztlicher Psychotherapeut (ÄP), Psychologischer Psychotherapeut (PP)sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP).
Dabei haben ÄP vorab ein Medizinstudium absolviert und daraufhin eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert. Sie dürfen Erwachsene psychotherapeutisch behandeln. Rein rechtlich dürfen sie auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln. Allerdings benötigt man hierzu eine Menge zusätzliches Fachwissen, daher werden die Patienten auch von den Krankenkassen meistens zu speziell dafür ausgebildeten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten überwiesen.
PP sind vom Grundberuf her studierte Psychologen. Auch sie haben im Anschluss an ihr Studium eine Qualifikation zum Psychotherapeuten absolviert. Sie dürfen ebenfalls Erwachsene psychotherapeutisch behandeln, genauso, wie sie rein rechtlich auch Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren behandeln dürfen.
KJP ist eine Bezeichnung für Psychotherapeuten, die eine spezialisierte Ausbildung absolviert haben, welche zur Behandlung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zum Alter von 21 Jahren befähigt. Sie können vom Grundberuf her Ärzte, Psychologen oder Pädagogen sein.
Sie alle sind berechtigt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung eine Zulassung beantragen, damit ihrer Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Ihre Leistungen werden ebenfalls von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Diese Berufsgruppen dürfen beispielsweise in Kliniken für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik arbeiten oder sich mit einer ambulanten Praxis niedergelassenen.