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Was müssen Selbstzahler beachten?

  Patienten, die keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen können oder wollen, werden als Selbstzahler in der Regel den privatversicherten Patienten gleichgestellt. Zur Berechnung der Leistungen wird entsprechend die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zugrundegelegt. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollte vor Beginn der Behandlung ein klare, möglichst schriftliche Absprache getroffen werden.

Die Vorteile, keine Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, liegen vor allem darin, dass keine Stelle oder Institution von der psychotherapeutischen Behandlung erfährt. Dies kann insbesondere für Beamte von Bedeutung sein oder für Menschen, die sich im Staatsdienst befinden oder dort eine berufliche Karriere planen. Selbständige können im Übrigen Beratungsleistungen, Coachings und Trainigs steuerlich geltend machen.