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Welche Bedingungen müssen für die Kostenübernahme einer Psychotherapie erfüllt sein?
Generell werden die Kosten einer Psychotherapie von den Krankenkassen übernommen, egal ob es sich um Kinder, Jugendliche oder Erwachsene handelt. Medizinische Begründung Dazu muss jedoch eine medizinische Begründung vorliegen. Beispiele hier für sind seelisch und/ oder körperlich bedingte Erkrankungen wie Depressionen, Angstneurosen, Panikattacken, Zwangserkrankungen oder psychosomatische Erkrankungen – dazu zählen auch schwere chronische Erkrankungen und Folgen von psychotischen Erkrankungen oder Sucht (wie unter der FAQ „Wann ist eine Psychotherapie angebracht oder nötigt?“ ausführlich beschrieben). Die Behandlerin muss hier eine entsprechende Diagnose vergeben. Therapiemethoden Es werden nur die Therapiemethoden von den Krankenkassen bezahlt, die zu den so genannten Richtlinienverfahren gezählt werden. Sie haben sich als wissenschaftlich wirksam erwiesen und sind zugelassen. Gemeint sind damit die psychoanalytischen Psychotherapie, die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Verhaltenstherapie und die Methode neuropsychologische Therapie bei organisch bedingten psychischen Erkrankungen. Ergänzend werden auch übende-suggestive Techniken wie z.B. autogenes Training, Hypnose usw. eingesetzt. Welche Form von Psychotherapie das geeignetste Verfahren darstellt, ist von den persönlichen Bedürfnissen abhängig. Bei Unsicherheit über die Wahl der Methode wird dies in dem Behandler in den ausführlichen, diagnostischen Erstgesprächen, die auch Ihrer Beratung dienen geklärt. Approbation der Behandlerin Psychotherapeuten müssen bestimmte Merkmale erfüllen, damit ihre Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden. Sie müssen approbiert sein, also eine staatliche Behandlungserlaubnis besitzen und ein psychotherapeutisches Verfahren anwenden, das sich wissenschaftlich als wirksam erwiesen hat und zugelassen ist (Richtlinienverfahren). Antrag auf Psychotherapie Eine Psychotherapie eine antragspflichtige Leistung. Anders als bei der Behandlung durch den Hausarzt oder Facharzt müssen nach Probesitzungen (probatorischen Sitzungen) einen Antrag zur Bewilligung der Therapie gestellt werden. Die entsprechenden Informationen sind beim Psychotherapeuten zu erhalten sowie die benötigten Formulare. In der Regel übernehmen die Psychotherapeuten die meisten dieser verwaltungstechnischen Angelegenheiten. Formulare müssen nur noch durchgelesen und unterschrieben werden. Wichtig ist jedoch, dass eine Krankenversicherungskarte vorgelegt wird. Der Behandler muss darauf einen ausführlichen Antrag zu Händen eines unabhängigen Gutachters an die Krankenkasse stellen. Dieser geschieht anonymisiert, d.h. ohne jegliche konkrete Angaben zum Patienten. In diesem Bericht werden die Diagnose und der Therapieplan vorgestellt. Nach Befürwortung des Antrags durch den Gutachter erteilt die Krankenkasse die Genehmigung für die Therapie und übernimmt die anfallenden Kosten. Ablehnung des Antrages Die Krankenkassen können einen Antrag ablehnen. Gegen diese Ablehnung kann Widerspruch einlegt werden, was erfahrungsgemäß dann oft doch noch zu einer Zusage führt. Wird jedoch auch der Widerspruch abgelehnt, kann Klage beim Sozialgericht einreicht werden, die für den Patienten kostenfrei ist. Verlängerung der Psychotherapie Eine Psychotherapie kann nach Ablauf des ersten bewilligten Stundenkontingentes verlängert werden. Dies ist ein ganz normaler Vorgang, für den allerdings wieder ein Antrag notwendig ist. |